Für eine
Maskenpflicht
im Kanton Bern
 
Entwarnung: Die Berner Zahlen stimmen.
 
Regierungspräsident Pierre Alain Schnegg wollte die Maskenpflicht im Kanton Bern erst ein­füh­ren, sobald 47 Ansteckungen pro 100'000 Einwohner innerhalb von 14 Tagen er­reicht sind. Am Montag 21. September 2020 haben wir diese Grenze überschritten. Doch Pierre Alain Schnegg hat gezögert und die Maskenpflicht erst drei Wochen später eingeführt.
 

Seit Montag 12. Oktober 2020 gilt die Maskenpflicht im Kanton Bern.
Sie ist zu spät gekommen.

Jeder Tag zählt. Das hatte die Covid-Task-Force des Bundes mehrfach betont. In den drei Wochen, seit die Maskenpflicht hätte eingeführt werden müssen und bis sie endlich eingeführt wurde und galt, ging wertvolle Zeit verloren. Die 14-Tages-Summe, auf die Pierre Alain Schnegg immer abgestellt hatte, hat sich in dieser Zeit mehr als verdoppelt. Drei Tage später betrug sie schon fast das Dreifache, noch bevor die Maskenpflicht überhaupt Wirkung zeigen konnte. Aufgrund des starken Anstiegs reichte die Maskenpflicht alleine auch nicht mehr, um den Anstieg der Ansteckungen zu bremsen. Weitere, einschneidendere Massnahmen mussten getroffen werden.
 
Hier wird der aktuelle Stand am 31. März 2022 dargestellt. Ein Klick auf das Bild ruft es in voller Grösse auf.
 

 

Berechnungsgrundlage

In einem Interview mit der Zeitung «Der Bund» vom 22. August 2020 hat Pierre Alain Schnegg erklärt, dass er die Maskenpflicht erst einführen will, wenn 47 Ansteckungen pro 100'000 Einwohner innerhalb von 14 Tagen erreicht sind. Diese Zahl erschien ihm damals wohl noch utopisch hoch.
 
Interview mit Pierre Alain Schnegg
 
Der Kanton Bern zählt 1'035'000 Einwohner. Die 47 Ansteckungen sind also x 10.35 zu rechnen, was 486.45 ergibt. Sobald die während 14 Tagen zusammengezählten neuen Fälle 487 ergeben, soll also die Maskenpflicht eingeführt werden.
 
Die 487 Fälle entsprechen einem Tagesdurchschnitt von 35 Fällen während 14 Tagen. Die Maskenpflicht soll aber nicht bereits eingeführt werden, sobald dieser Wert an einem einzigen Tag erreicht ist (was am 5. September 2020 zum ersten Mal seit dem Abklingen der 1. Welle der Fall war), sondern über 14 Tage gehalten wird.
 
Berechnungsmethode 14 Tage
 
Die für die Berechnung verwendeten Zahlen stammen vom Kanton Bern und werden jeden Tag unter www.be.ch/corona veröffentlicht.
 

Der Kanton Bern wartet ab... zu lange?

 
Tweets des Kantons Bern
 
In einem Tweet vom 17. September 2020 hatte der Kanton Bern geschrieben (links), dass die Maskenpflicht eingeführt wird, wenn während 7 Tagen im Schnitt 35 Neuinfektionen pro Tag verzeichnet werden. Die anderen beiden Kriterien sind als «oder»-Kriterien zu verstehen. Die gegenüber dem Regierungspräsidenten halbierte Dauer hätte bedeutet, dass die Maskenpflicht bereits am Freitag 18. September 2020 hätte eingeführt werden müssen. Denn an diesem Tag haben wir die kumulativ geforderten 245 Ansteckungen erreicht.
 
In der Zwischenzeit hat der Kanton Bern diesen Tweet wieder gelöscht und durch eine neue Antwort vom 19. September 2020 ersetzt (rechts). Darin krebst der Kanton zurück und schreibt, dass die Fälle während 14 Tagen gelten, und dass auch andere Kriterien berücksichtigt werden müssen als nur die Fallzahlen. Das hatte auch Pierre Alain Schnegg im Interview schon betont. Doch auch die Zahl der Hospitalisationen, der Corona-Patienten auf der Intensivstation und mit künstlicher Beatmung liegt bereits deutlich höher. Eigentlich war in der zweiten Septemberhälfte die Zeit gekommen, dass der Kanton Bern zusätzliche Schutzmassnahmen ergreift und die Maskenpflicht einführt. Angesichts der hohen Fallzahlen abzuwarten, bis das letzte Spitalbett belegt ist, setzt die Bevölkerung einem unnötigen Risiko aus.
 
Die Maskenpflicht wurde am 8. Oktober 2020 endlich angekündigt und gilt seit dem 12. Oktober 2020. Da sie zu spät kam und die Zahlen weiter angestiegen sind, musste der Regierungsrat seither die Bestimmungen mehrmals verschärfen. Wenigstens ging das nun schnell.
 

Der erwartete Anstieg

An seiner Medienkonferenz vom 24. September 2020 hat der Kanton Bern zwar eine Maskenpflicht an Grossveranstaltungen über 1'000 Personen eingeführt, aber es gibt weiterhin keine Maskenpflicht in Läden und öffentlich zugänglichen Innenräumen. Auch die von der Kantonsärztin an dieser und der nächsten Medienkonferenz geäusserte Home-Office-Empfehlung wird vom Regierungspräsidenten ignoriert und bleibt damit ungehört.
 
Leider legte der Regierungsrat keine genauen Zahlen mehr fest. Diesen Fehler der Nachvollziehbarkeit seitens der Bevölkerung will er wohl nicht wiederholen. Im Oktober stiegen die Zahlen weiter an und haben im November nicht nur zu einer hohen Positivitätsrate, sondern – wie leider zu erwarten war – zu einer hohen Zahl an Hospitalisierungen und Todesfällen geführt. Die verfügbare Zahl der Intensivpflegebetten musste stark erhöht werden, um nicht Patienten abweisen zu müssen. Hätte Pierre Alain Schnegg rechtzeitig gehandelt, hätten wohl viele der Hospitalisierungen und Todesfälle verhindert werden können.
   

Nicht populär, aber notwendig

Entgegen der anfänglichen Behauptung des Bundesamts für Gesundheit (BAG) ist die Wirksamkeit von Schutzmasken mittlerweile erwiesen. Das Tragen einer Mund-Nasen-Maske verhindert eine Weitergabe des Coronavirus grösstenteils. Weil die Schutzmaske aber nicht primär die Trägerin oder den Träger schützt, sind viele Leute nicht bereit, eine solche zu tragen.
 
Masken-Gegner geben zwar vor, mit ihrer Weigerung die Wirtschaft schützen zu wollen, machen aber genau das Gegenteil machen. Weil sie sich nicht an einfache Schutzmassnahmen halten wollen, steigen die Fallzahlen, sind strengere Massnahmen nötig und die Pandemie dauert länger, was der Wirtschaft unnötig schadet. Zudem werden die Folgekosten der Langzeitschäden nach einer Corona-Erkrankung unser Gesundheitssystem während Jahrzehnten belasten.
 
Wenn die Eigenverantwortung versagt, braucht es Vorschriften. Dass die Fallzahlen in der Westschweiz trotz der Maskenpflicht weiter steigen, zeigt, dass diese Massnahme sogar noch zu wenig weit geht. Eigentlich wären zusätzliche Schutzmassnahmen bzw. eine Maskenpflicht auch an weiteren Orten nötig. Die Einführung der Maskenpflicht in Läden und öffentlich zugänglichen Innenräumen ist angesichts der stark steigenden Fallzahlen im Kanton Bern notwendig.
 
Entgegen der Behauptung der Masken-Gegner stellt eine Maskenpflicht weder einen Eingriff in ein Freiheitsrecht noch in das Persönlichkeitsrecht dar. Wer das behauptet, hat vermutlich einfach diese Stichworte in der Bundesverfassung oder dem Zivilgesetzbuch aufgeschnappt, ohne jedoch zu wissen, was sie rechtlich bedeuten oder umfassen.
 
Einen zweiten Lockdown können wir uns nicht leisten, sagt Bundesrat Ueli Maurer. Und trotzdem unternehmen Bund und Kantone nicht genug, um diesen zu verhindern. Dabei hatten wir nicht einmal einen ersten Lockdown, sondern lediglich einen teilweisen Shutdown. Im Gegensatz zu anderen Ländern durften sich die Schweizerinnen und Schweizer jederzeit frei bewegen, nur einfach nicht in grösseren Gruppen.
 
 

Ist das Ziel dieser Webseite erreicht?

Am 22. Juni 2020 hat der Bundesrat den rechtlichen Schutz der besonders gefährdeten Personen (die sogenannten Risikogruppen) komplett aufgehoben, als die Ansteckungs­zahlen sehr tief waren. Trotz der heute wesentlich höheren Zahlen weigert sich der Bundesrat, sie wieder zu schützen, sondern schiebt die Verantwortung den Kantonen zu.
 
Aus diesem Grund ist es dringend und wichtig, dass der Kanton Bern angesichts der stark steigenden Covid-19-Fälle die Maskenpflicht in Läden und öffentlich zugänglichen Innenräumen einführt, um seine Bevölkerung und insbesondere die besonders gefährdeten Bernerinnen und Berner zu schützen.
 
Diese privat betriebene Webseite will:
  • die Kantonsbevölkerung über die steigenden Coronavirus-Zahlen im Kanton Bern und die Wichtigkeit der Maskenpflicht informieren, und
  • die Behörden und insbesondere Regierungspräsident Pierre Alain Schnegg an sein Versprechen zur Einführung der Maskenpflicht erinnern, sobald die von ihm geforderte Zahl erreicht ist.
Letzteres habe ich seit August 2020 mit regelmässigen Updates auf Twitter und Erinnerungen an Pierre Alain Schnegg gemacht, und seit dem 17. September 2020 mit der vorliegenden Webseite und täglichen Aktualisierungen.
 
In der Zwischenzeit wurden – wenn auch mit drei Wochen Verspätung – die Maskenpflicht und weitere Massnahmen eingeführt; nicht nur auf der Ebene des Kantons Bern, sondern auch des Bundes. Insofern wäre das Ziel dieser Webseite eigentlich erreicht. Dennoch bleiben die besonders gefährdeten Personen weiterhin ungenügend geschützt. Die Webseite wird weiter betrieben und täglich mit den neuesten Zahlen und Grafiken ergänzt.
 
Daneben zeige ich auf der Webseite www.corona-wochentage.ch auf, dass die Coronavirus-Fallzahlen nicht ständig schwanken und öfters auch zurückgehen, sondern dass dies an der unterschiedlichen Anzahl Tests liegt, die abhängig vom Wochentag gemacht werden. Insofern dürfen die Zahlen nicht von Tag zu Tag, sondern müssen von Wochentag zu Wochentag miteinander verglichen werden.
 
Vielen Dank für Ihr Interesse.
 
Thomas Schneider
info@maskenpflicht.be
 
 
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